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bei der Aikidogruppe Norden in Ostfriesland

bei der Aikidogruppe
Norden in Ostfriesland

Aktuelles


Hier finden Sie Informationen zu Terminen des Vereins, Veranstaltungen im Dojo und außerhalb sowie wichtige aktuelle Neuigkeiten.

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Hier finden Sie uns


Aikidogruppe Norden
Schulstr. 33
26506 Norden
Email:

Über Aikido


Aikido besteht überwiegend aus kreis- und spiralförmigen Bewegungen, Hebel-, Wurf- und Haltetechniken, die weich und fließend, aber auch schwungvoll und effektiv sind. So wird z.B. in einer kreisförmigen Ausweichbewegung die Energie eines Angriffs aufgenommen und in eine Verteidigungsbewegung umgewandelt.

Der Trainingsverlauf ist vielseitig: Nach ruhigen Anfangsphasen mit Meditation, Massage, Entspannungs-, Atem- und Dehnübungen werden spezielle Techniken geübt. In der Regel werden die Techniken zu zweit geübt, wobei die Rollen von Angriffs- und Verteidigungspart immer wieder gewechselt werden. Übungen mit dem Stock (Jo) und dem Holzschwert (Bokken) sind ebenfalls wesentliche Elemente im Aikido. Spezielle Voraussetzungen wie Kraft, Geschicklichkeit oder Sportlichkeit sind nicht erforderlich. Aikido kann von jedem Menschen, seinen persönlichen Fähigkeiten entsprechend, praktiziert werden. Im Trainingsverlauf steigert sich die Bewegungsdynamik und fördert bei regelmäßigem Training Ausdauer und Kondition. Die Wirkung von Aikido lässt sich nur verstehen, wenn man/frau es selbst ausprobiert!

Einstieg


Informationen für Einsteiger

Aktuelles


Hier finden Sie Informationen zu Terminen des Vereins, Veranstaltungen im Dojo und außerhalb sowie wichtige aktuelle Neuigkeiten.

Vermietung des Dojos
11.02.2024

Räumlichkeiten im Aikido Dojo in Norden außerhalb der Trainingszeiten zu vermieten. Das Dojo verfügt über 70 m² festverlegte Mattenfläche mit Baumwollbezug (Barfuss oder mit Socken begehbar). Umkleideräume und eine Dusche sind vorhanden.

Kontakt
Kommende Lehrgänge

15./16.06.2024 Lehrgang in Oldenburg mit Meister Asai (8. Dan)

27.07.2024 Sommerlehrgang I in Pulheim
Informationen

03.08.2024 Sommerlehrgang II in Bad Kissingen
Informationen

28.09.2024 Wochenendlehrgang in Bielefeld mit Andreas Jürries (6. Dan)
Ausschreibung (pdf)

05.10.2024 Lehrgang in Münster mit Dieter Löpke (7. Dan)
Informationen

09.11.2024 Lehrgang in Bielefeld mit Kerstin Berkemeier (6. Dan)
Informationen

KVHS Norden Schnupperkurse für Kinder und Jugendliche
17./18.03.2023

Aikido und Selbstbehauptung
Über die KVHS Norden werden demnächst Schnuppertrainings angeboten.

Für Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Jahren: Fr., 17.03.23, 16:00 - 18:30 Uhr

Für Kinder von 6 bis 10 Jahren: Sa., 18.03.23, 10:00 - 12:30 Uhr

Link zu Kurs- und Anmeldeinformationen - Programmheft S. 36
KVHS Norden Aikido-Kurs
16.02.2023

Dynamik und Harmonie
Demnächst startet eine Übungsreihe zu dem Thema über die KVHS Norden.

Erster Termin: Do., 16.02.23, 18:30 - 20:00 Uhr
Der gesamte Kurs umfasst 6 Termine (12 Unterrichtsstunden).

Link zu Kurs- und Anmeldeinformationen - Programmheft S. 55
Einführungskurs für Anfänger*innen ab Montag, den 09.01.2023

Das Neue Jahr 2023 mit mehr Bewegung beginnen?

Sie haben die Gelegenheit, im Verlauf von 8 Trainingseinheiten die Welt der japanischen Kampfkunst Aikido kennenzulernen. Das Training ermöglicht eine Menge neuer Erfahrungen in der Körperwahrnehmung und im Kontakt mit anderen. Dies alles ohne Mitglied im Verein zu sein. Der Einführungskurs bietet die Gelegenheit, Aikido einmal für sich selbst mit anderen auszuprobieren.
In der Galerie finden Sie ein paar Impressionen vom Training.
Der Einführungskurs wird ab dem 09.01.2023 immer montags von 19:15 bis 20:45 stattfinden.
Auch ein späterer Einstieg ist problemlos möglich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 15€.

Mitgliederversammlung
09.11.2022

Jedes Vereinsmitglied ist herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Die Tagesordnungspunkte können der Einladung entnommen werden.

Lehrgang
15.10.2022

Am 15.10.2022 findet in Oldenburg ein Aikidolehrgang mit Andreas Jürries (6. Dan) statt. Es werden zwei Einheiten angeboten: Von 13 bis 15 Uhr und von 16 bis 18 Uhr.
Ort: Auguststr. 78, 26121 Oldenburg
Es wir darum gebeten, Bokken, Jo und Tanto mitzubringen.

Die Monatsbeiträge


Normalbeitrag ermäßigt
Erwachsene 30 € 15 €
Jugendliche 15 €
Kinder 10 €
Geschwisterkind 5 €

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können die Mitgliedsbeiträge erstattet bekommen.

Informationen zu „Leistungen für Bildung und Teilhabe“

Aufnahmeanträge


Aufnahmeantrag Verein

Antrag zur Aufnahme in den Verein „Aikidogruppe Norden“

Download als pdf
Aufnahmeantrag Aikikai

Antrag zur Aufnahme in den Aikikai Deutschland.

Link zum Downloadbereich des Aikikai

Satzung der Aikidogruppe Norden e.V.


§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Aikidogruppe Norden e.V.". Sitz des Vereins ist 26506 Norden, Försterpfad 38. Er ist beim Amtsgericht Aurich im Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung. Zweck des Vereins ist die Übung und Förderung des Sports, insbesondere der Budo-Kunst Aikido. Ein Schwerpunkt liegt in der Bewahrung und Vermittlung der ethischen und philosophischen Grundlagen des Aikido, beruhend auf dem Prinzip der Gewaltlosigkeit. Weitere Ziele des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe und der öffentlichen Gesundheit. Parteipolitische, rassistische, sexistische und religiöse Betätigung sind innerhalb des Vereins untersagt. Jedes Vereinsmitglied hat sich um Sachloyalität und Toleranz zu bemühen.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Errichtung und Unterhaltung eines eigenen Dojos, Förderung der Trainingsmöglichkeiten, Ausrichtung von Lehrveranstaltungen, Kontaktpflege mit anderen Aikido-Gruppen, die Verbreitung des Aikido unter Kindern und Jugendlichen durch speziell abgestimmte Trainingsangebote.

§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Vereinszugehörigen des Aikidogruppe Norden e.V. dürfen in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins erhalten.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Minderjährige haben eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für drei Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden.
6. Ein Ruhen der Mitgliedschaft ist in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag möglich.

§ 5 Beiträge
1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.
2. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit festgelegt.

§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Die MV ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Der Vorstand kann eine außerordentliche MV einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche MV einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche MV gelten die Einladungsformalien der ordentlichen MV.
3. Jedem Mitglied mit vollendetem 16. Lebensjahr steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
4. Jedes Mitglied kann bis 28 Tage vor der MV Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
5. Jede MV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
7. Über die MV ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der von der MV gewählten Protokollanten/in zu unterzeichnen und muss von der nächsten MV genehmigt werden.
8. Die MV ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
b) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes
e) Wahl der Kassenprüfer
f) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen
g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

§ 8 Der Vorstand
1. Im Sinne des § 26 BGB besteht der Vorstand aus 3 gleichberechtigten Personen.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Beendigung seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung das Amt stellvertretend zu besetzen.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit wird erstrebt, den Vorstand mit anderen Personen zu besetzen. Eine Wiederwahl ist jedoch möglich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
5. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse berufen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.

§ 9 Vereinsjugend
Die Jugend der Aikidogruppe Norden e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel. Die Jugend der Aikidogruppe Norden e.V. gibt sich eine eigene Jugendordnung. Sie ist für ihre Beschlüsse gegenüber dem Vorstand verantwortlich.

§ 10 Kassenprüfung
Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei KassenprüferInnen geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht. Die Mitgliederversammlung wählt zwei KassenprüferInnen, die nicht Mitglied des Vorstandes sind.

§ 11 Haftungsausschluss
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern und seinen TeilnehmerInnen nicht für die bei den Trainings evtl. eintretenden Unfälle, Unfallfolgen oder Diebstähle.

§ 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestimmt die Hauptversammlung zwei LiquidatorInnen, die die Abwicklung durchzuführen haben.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigtem Zwecks fällt das das Vermögen an den Landessportbund Niedersachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.

Galerie


Kontakte


Für weitere Informationen und Fragen rund ums Training stehen wir gerne zur Verfügung.

Adresse des Dojos

Aikidogruppe Norden
Schulstr. 33
26506 Norden
Email:
Persönlicher Kontakt

Marianne Goede
Heinz Abels
Telefon:
0174/7591758

Die TrainerInnen in Norden


Das Aikidotraining wird von Marianne Goede 4. Dan, Heinz Abels 4. Dan und Anita Armbruster 4. Kyu geleitet. Vor ca. 15 Jahren begannen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu unterrichten. Seit 8 Jahren bieten wir ein Aikidotraining in Norden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Gruppen bestehen aus ca. 8-10 Übenden.

Trainingszeiten


Montag 17:30 - 19:00 Jugendliche
19:15 - 20:45 Erwachsene
Mittwoch 17:00 - 18:00 Kinder
18:15 - 19:45 Erwachsene

Dojo-Regeln


Damit sich jeder/jede im Dojo wohlfühlt, möchten wir alle bitten, sich an einige Regeln zu halten.

  • Kommt bitte alle pünktlich zum Training.
  • Betretet die Matte achtsam.
  • Solange der Unterricht läuft, seid möglichst ruhig - auch in den Umkleideräumen.
  • Wenn ihr zu spät kommt, beginnt die Stunde trotzdem wie üblich.
    • Nehmt Blickkontakt mit dem/der TrainerIn auf.
    • Setzt euch rugih an den Mattenrand.
    • Schließt die Augen, um zur Ruhe zu kommen.
    • Dann verbeugt euch und sucht euch einen Platz auf der Matte.
  • Selbstverständlich sollten eure Füße sauber sein.
  • Euren Schmuck nehmt bitte vor der Stunde ab.
  • Wenn ihr während des Unterrichts von der Matte geht, informiert bitte den/die TrainerIn.

Für Gäste

  • Es bestehen keine Haftungsansprüche für Personen oder Sachschäden gegenüber der Übungsleitung oder untereinander.
  • Jeder/Jede TeilnehmerIn muss eigenverantwortlich seine/ihre Sportgesundheit feststellen lassen.
  • Es besteht keine Unfallversicherung durch den Verein.
  • Evtl. Sachschäden in den Vereinsräumen werden dem/der VerursacherIn in Rechnung gestellt.

Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

Aikidogruppe Norden e. V.
Försterpfad 38
C/O H. Abels
26506 Norden

Vertreten durch:



Kontakt:

Telefon: 0174/7591758

E-Mail:

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Aurich
Registernummer: VR 200391

Haftungsausschluss:

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Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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